Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Unter Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen werden die Eigentümer/innen von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Gehwegen aufgefordert, überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern hinter den Strassen- bzw. Gehwegrandabschluss zurückzuschneiden. Die lichte Höhe muss über Strassengebiet mindestens 4.50 m und über Gehwegen mindestens 2.50 m betragen.
Im Bereich von Kurven und Kreuzungen sowie bei privaten Grundstückszufahrten sind sichtbehindernde Bäume und Sträucher jederzeit zu entfernen. In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und 3 m gewährleistet sein. Strassenbeleuchtungen, Verkehrssignalisationen sowie Hydranten dürfen durch Bepflanzungen in keiner Art und Weise beeinträchtigt werden und müssen jederzeit freigelegt sein.
Im Interesse der Verkehrssicherheit erwartet der Gemeinderat die umgehende und einwandfreie Behebung bestehender Beeinträchtigungen bis spätestens 7. Juni 2024. Wir zählen auf die Mithilfe aller Betroffenen und danken im Namen der Strassenbenützer.
Gemeinderat Rupperswil