UrnenwandräumungDie vorgeschriebene Ruhezeit von mindestens 20 Jahren ist bei folgenden Urnenwandgräbern des Friedhofs erfüllt: Urnenwandgräber 1994 bis 2000 sowie ein Grab 2001 (Gräber Nrn. 61 bis 120) Die vorgenannten Gräber werden ab 2. Oktober 2020 geräumt. Sofern die Urnen von Verstorbenen entgegengenommen werden möchten, können sich Angehörige bis am 28. September 2020 beim Friedhofsgärtner melden. Nach Ablauf dieser Frist fällt das Verfügungsrecht über verbliebene Gegenstände ohne Entschädigungspflicht an die Gemeinde. Bei Fragen oder Unklarheiten steht der Friedhofsgärtner, Firma Ott Gartenbau AG (Tel.: 062 897 20 07), Rupperswil, gerne zur Verfügung. Diese Aufforderung erfolgt gestützt auf Art. 16 des Friedhof- und Bestattungsreglements der Gemeinde Rupperswil vom 31. Mai 1983. Rupperswil, 9. Juni 2020 Der Gemeinderat Datum der Neuigkeit 11. Juni 2020
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