Hinweis
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ag.ch und des Bundes unter www.admin.ch. Urnenöffnungszeiten
An Wahl- und Abstimmungssonntagen sind die Urnen im Foyer des Gemeindehauses von 08.30 bis 09.00 Uhr geöffnet. Die Stimmabgabe kann auch brieflich erfolgen. Die brieflichen Stimmabgaben können ab Erhalt der Unterlagen bis zur Urnenschliessung am Hauptwahl- oder Abstimmungstag um 09.00 Uhr in den Briefkasten des Gemeindehauses eingeworfen werden. Ohne zusätzliche Frankatur hat die Postaufgabe bis am Dienstag vor dem Abstimmungssonntag bei einer Schweizerischen Poststelle zu erfolgen. Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben: Brieflich abstimmen
Wer brieflich stimmen will:
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