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Verpflichtungserklärung

Besuchsaufenthalt für visumspflichtige ausländische Staatsangehörige

Ausländische Personen aus visumpflichtigen Ländern können sich maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen besuchsweise in der Schweiz respektive in den Schengen-Staaten aufhalten.

Möchte eine Person als Besucher in die Schweiz einreisen, muss sie vor der Einreise beim zuständigen schweizerischen Konsulat seines Wohnortes ein Visum beantragen. Das Formular wird dem Besucher ausgehändigt und dieser schickt das Gesuch an den Gastgeber in der Schweiz.

Der Gastgeber muss die erhaltene Verpflichtungserklärung beim den Einwohnerdiensten mit den folgenden Dokumenten abgeben: 

- Betreibungsregisterauszug* (nicht älter als 3 Monate)
- letzte drei Lohnabrechnungen*
- aktueller Kontoauszug 

* bei verheirateten Garanten müssen die Dokumente von beiden Personen eingereicht werden

Mit der Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung verpflichtet sich die gastgebende Person, für sämtliche anlässlich des Besuchsaufenthalts für die Besucherin/den Besucher anfallenden Kosten, welche nicht durch die Reiseversicherung gedeckt sind, bis zu einem Betrag von CHF 30'000.00 aufzukommen.

Diese durch die Einwohnerdienste unterzeichnete Erklärung wird an das Amt für Migration und Integration weitergeleitet. Der Entscheid über die Erteilung des Visum wird Ihnen von der Schweizer Auslandvertretung mitgeteilt.

Die Prüfung des Visumantrags kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Es empfiehlt sich deshalb, das Gesuch rechtzeitig zu stellen.

Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt Besuchsaufenthalte visumspflichtige Ausländer entnehmen. 

Preis

Fr. 61.10

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