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Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 13 ZGB.

Seit dem 1. Januar 2013 können Bestellungen bei folgender Amtsstelle vorgenommen werden:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Bezirksgericht Lenzburg
Metzgplatz 18
5600 Lenzburg

Tel. 062 886 01 70