Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 13 ZGB.
Seit dem 1. Januar 2013 können Bestellungen bei folgender Amtsstelle vorgenommen werden:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirksgericht Lenzburg Metzgplatz 18 5600 Lenzburg
Tel. 062 886 01 70
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