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Sperrgutmarken

Sperrgut ist brennbarer Hausrat (Möbel und dergl.), der nicht via Hauskehricht entsorgt werden kann. Die Abfuhr von Sperrgut findet gleichzeitig mit der Kehrichtabfuhr statt. Das Sperrgut muss mit einer gelben Gebührenmarke versehen sein. Das Höchstgewicht pro Sperrgut ist 25 kg und darf höchstens 100cm x 50cm x 50cm gross sein.

Abfuhrdaten:  jeden Donnerstag (mit der Kehrichtabfuhr)
Bezugsorte:   Denner und Volg Filiale in Rupperswil

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