Zweigstelle SVA
Zuständiger Bereich: Bereich Zentrale Dienste Zuständige Abteilung: Gemeindezweigstelle SVA Verantwortlich: Die Gemeindezweigstelle SVA ist zuständig für die Abgabe und Kontrolle der Formulare betreffend AHV, IV, EL, HE, Hilfsmittel der AHV/IV sowie der Erfassung und Mutation von Firmen, Selbstständigerwerbenden, Nichterwerbstätige und Hausdienstarbeitgeber. Sie bietet Beratung und Mithilfe beim Ausfüllen der Formulare an. Die Berechnung der Ansprüche und die Auszahlungen werden von den Sozialversicherungen des Kantons Aargau (SVA), Ausgleichskasse, durchgeführt. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die SVA-Gemeindezweigstelle Rupperswil oder informieren Sie sich direkt unter den unten stehenden Links. AHV-Beiträge AHV-Leistungen Altersrente der AHV Allgemeine Informationen für Arbeitgebende Allgemeine Informationen für Selbstständigerwerbende Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Erwerbsersatzordnung Familienausgleichskasse Formulare und Merkblätter Hilflosenentschädigung der AHV Hilfsmittel der AHV Hinterlassenenrente der AHV Individuelle Prämienverbilligung (IPV) Individuelles Konto Invalidenversicherung Mutterschaftsentschädigung Pflichten des Arbeitgebenden Versicherungsausweis Dokument Merkblatt_SVA.pdf (pdf, 92.7 kB)
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