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Familienergänzende Kinderbetreuung

Grundsatz Gemäss Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz, KiBeG) vom 12. Januar 2016 sind die Aargauischen Gemeinden verpflichtet, ab Beginn des Schuljahres 2018/19 und für Kinder bis zum Abschluss der Primarschule den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung (Kindertagesstätten, Tagesfamilien, Mittagstische) sicherzustellen. Die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung bezweckt, die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit oder Ausbildung zu erleichtern und die gesellschaftliche, insbesondere die sprachliche Integration und die Chancengleichheit der Kinder zu verbessern. Angebote Im Zusammenhang mit der neu eingeführten Angebotspflicht hat sich in der Gemeinde Rupperswil der Verein "Tagesstrukturen Rupperswil" formiert. Der Verein wird in der Liegenschaft Jurastrasse 14 - zwischen Stapfenackerhaus und Jurahalle gelegen - ab Schuljahresbeginn 2018/19 ein Angebot für die ganztägige Betreuung anbieten. Selbstverständlich bestehen innerhalb und ausserhalb der Gemeindegrenzen von Rupperswil verschiedene weitere Betreuungsangebote. Betreuungsbeiträge

Abhängig von den jeweiligen Einkommens- und Vermögensverhältnissen haben in Rupperswil wohnhafte, erwerbstätige Erziehungsberechtigte Anspruch auf Betreuungsbeiträge für die familienergänzende Kinderbetreuung. Der Ort der Betreuungsstätte darf innerhalb oder ausserhalb der Gemeinde Rupperswil liegen. Der Anspruch auf Betreuungsbeiträge ist im Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung und in der dazugehörigen Verordnung (inkl. Anhang 1 und 2) geregelt. Für die Beurteilung der Anspruchsberechtigung, die Beratung der Gesuchstellenden und die Bewilligung von Beitragsgesuchen sind die Sozialen Dienste der Gemeinde Rupperswil (Telefon 062 889 23 18, sozialedienste@rupperswil.ch) zuständig. Sämtliche Unterlagen (Reglement, Beitragsgesuch, Ablaufschema) sind über die untenstehenden Links abrufbar. 

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