Abmeldung / WegzugSie verlassen unsere Gemeinde?
Schweizer Bürger/innen Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Sie erhalten Ihren Heimatschein für die Anmeldung am neuen Niederlassungsort. Wenn Sie sich ins Ausland abmelden, werden wir Ihnen den Heimatschein zur Anmeldung bei der Schweizerischen Vertretung im Ausland mitgeben. Alle Schweizer Bürger im dienstpflichtigen Alter müssen Ihre Adressänderungen ebenfalls dem Sektionschef mitteilen.
Ausländische Staatsangehörige Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
Bei Abmeldung ins Ausland werden wir Ihren Ausländerausweis an das Amt für Migration und Integration in Aarau zurückschicken. Wir bitten Sie, bei Fragen betreffend einer definitiven Abmeldung ins Ausland oder einer allfälligen Aufrechterhaltung Ihrer Niederlassungsbewilligung vorgängig mit den Einwohnerdiensten Kontakt aufzunehmen. Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis. Neu können Sie sich auch per E-Umzug abmelden. Mehr dazu unter der Dienstleitung E-Umzug. Preis: gratis
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