Stundungs- und Ratenzahlungsgesuch Steuern
Sie haben die Möglichkeit, bei der Abteilung Finanzen schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Das Gesuch muss eine Begründung und einen konkreten Vorschlag über Ratenhöhe und Zahlungstermine enthalten. Der Verzugszins bleibt bei einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.
Wichtig ist, dass Sie bei Zahlungsschwierigkeiten früh genug mit uns in Kontakt treten, damit eine Lösung gefunden werden kann.
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Nutzungsbedingungen (pdf, 141.3 kB).
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