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Abstimmungen

Die Gemeindekanzlei bereitet die Wahlen und Abstimmungen vor und sendet den Stimmberechtigten die Wahl- und Abstimmungsunterlagen zu. Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen bis am 19. Tag vor der Abstimmung nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns per Telefon 062 889 23 00 oder Mail an gemeindekanzlei@rupperswil.ch.

An Wahl- und Abstimmungssonntagen sind die Urnen im Foyer des Gemeindehauses von 08.30 bis 09.00 Uhr geöffnet. Die Stimmabgabe kann auch brieflich erfolgen. Die brieflichen Stimmabgaben können ab Erhalt der Unterlagen bis zur Urnenschliessung am Hauptwahl- oder Abstimmungstag um 09.00 Uhr in den Briefkasten des Gemeindehauses eingeworfen werden. Ohne zusätzliche Frankatur hat die Postaufgabe bis am Dienstag vor dem Abstimmungssonntag bei einer Schweizerischen Poststelle zu erfolgen.

Wer brieflich stimmen will:

  1. legt die Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und klebt dieses zu;
  2. setzt seine Unterschrift auf den Stimmrechtsausweis;
  3. verschliesst das Stimmzettelkuvert
  4. leitet das Antwortkuvert rechtzeitig der Gemeindeverwaltung zu.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:
  1. nicht das amtliche Antwortkuvert benutzt wird;
  2. das Antwortkuvert nicht in einen vom Gemeinderat bezeichneten Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen wird oder verspätet eintrifft;
  3. der Stimmrechtsausweis fehlt oder nicht unterzeichnet ist;
  4. die Stimm- oder Wahlzettel sich nicht im amtlichen Stimmzettelkuvert befinden.

Am Abstimmungssonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten ausgehängt und im Internet publiziert.

Links:
Gesetz über die politischen Rechte
Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte

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