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Abmeldung

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Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Ort alles Gute. Vergessen Sie nicht, sich innert 14 Tagen bei uns ab- und am neuen Ort anzumelden. 

Schweizer Staatsangehörige innerhalb der Schweiz

Kommen Sie persönlich mit einem amtlichen Ausweis bei uns am Schalter vorbei oder melden Sie den Wegzug direkt via eUmzug

Ausländische Staatsangehörige innerhalb der Schweiz

Kommen Sie persönlich mit einem Ausweis (Ausländerausweis, Pass oder ID) bei uns am Schalter vorbei oder melden Sie den Wegzug direkt via eUmzug

Abmeldungen ins Ausland

Nehmen Sie vorgängig telefonisch mit uns Kontakt auf. So kann das weitere Vorgehen anhand Ihrer Situation besprochen werden. 

Vorgängige Information betreffend Auswanderung und Auslandaufenthalt können Sie der unten aufgeführten Broschüre des Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) entnehmen. 

 

 

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