Adressauskünfte
Adressauskünfte
Adressauskünfte werden von jeglichen Privatpersonen und Firmen angefragt. Bei jeder Anfrage muss eine gesetzliche Grundlage bestehen, dass wir die Auskunft erteilen dürfen.
Die Einwohnerdienste sind nicht nur für die Erhebung von Daten verantwortlich, sondern auch für die zweckgebundene Weitergabe und damit zum Schutz dieser Daten vor missbräuchlicher Verwendung (§ 11 IDAG)
Daten sind nach Möglichkeit an ihrem Ursprung (betroffene Person, Zivilstandsamt, Steueramt, MIKA etc.) zu erheben und nicht über andere Kanäle (§ 8 und § 13 IDAG).
Adressanfragen sind schriftlich und mit einem Interessennachweis an die Einwohnerdienste zu senden:
Einwohnerdienste
Poststrasse 4
5102 Rupperswil
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 062 889 23 05 | einwohnerdienste@rupperswil.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Zentrale Dienste | 062 889 23 00 | gemeindekanzlei@rupperswil.ch |