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Adressauskünfte

Adressauskünfte 

Adressauskünfte werden von jeglichen Privatpersonen und Firmen angefragt. Bei jeder Anfrage muss eine gesetzliche Grundlage bestehen, dass wir die Auskunft erteilen dürfen.

Die Einwohnerdienste sind nicht nur für die Erhebung von Daten verantwortlich, sondern auch für die zweckgebundene Weitergabe und damit zum Schutz dieser Daten vor missbräuchlicher Verwendung (§ 11 IDAG)

Daten sind nach Möglichkeit an ihrem Ursprung (betroffene Person, Zivilstandsamt, Steueramt, MIKA etc.) zu erheben und nicht über andere Kanäle (§ 8 und § 13 IDAG).

Adressanfragen sind schriftlich und mit einem Interessennachweis an die Einwohnerdienste zu senden:

Einwohnerdienste 
Poststrasse 4
5102 Rupperswil

einwohnerdienste@rupperswil.ch

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