Bestattungen
In der Wahl des Bestattungsinstitutes sind die Angehörigen frei.
Ihre Wünsche bezüglich Ihrer eigenen Bestattung/Abdankung können Sie mittels einer "letztwilligen Verfügung" selbst festlegen. Diese ist dem Bestattungsamt des Wohnortes abzugeben.
Für die Beisetzung von nicht in Rupperswil wohnhaft gewesenen Personen wenden Sie sich bitte an die Gemeindekanzlei Rupperswil (Telefonnummer 062 889 23 00) bzw. vorgängig an das Bestattungsamt des Wohnortes der verstorbenen Person. Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für auswärtige Todesfälle im Friedhof- und Bestattungsreglement der Gemeinde Rupperswil.
Das Friedhof- und Bestattungsreglement kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Bei Todesfällen ausserhalb eines Spitals oder Heimes sind folgende Dokumente dem Bestattungsamt abzugeben:
- ärztliche Todesbescheinigung (Original, sofern vorhanden)
- Familienbüchlein
- Ausländerinnen und Ausländer; geben - falls kein Familienbüchlein vorliegt - Eheschein oder Geburtsschein sowie den Pass und Ausländerausweis der verstorbenen Person ab.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 062 889 23 00 | gemeindekanzlei@rupperswil.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Zentrale Dienste | 062 889 23 00 | gemeindekanzlei@rupperswil.ch |
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