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Vermietermeldung

Vermietermeldung 

Sind Sie Vermieter, Logisgeber oder mit der Verwaltung von Wohnungen betraut? Dann sind Sie gemäss § 10 Register- und Meldegesetz (RMG) dazu verpflichtet, Ein- und Auszugsmeldungen innert der gesetzlichen Meldepflicht von 14 Tagen zu melden. 

Sie können diese Meldungen direkt und unkompliziert über www.drittmeldung.ch vornehmen. Diese werden danach via SedexClient an die Gemeinde geschickt und im Einwohnerregister als Meldung importiert. 

 

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