Ein- und AuszugsanzeigenSie sind Vermieter, Logisgeber oder mit der Verwaltung von Wohnungen betraut? Dann sind Sie verpflichtet den Einwohnerdiensten Ihre Mieter bekannt zu geben, wenn diese ein- um- und ausziehen. Für die Meldepflicht gilt eine Frist von 14 Tagen. Die Meldung können Sie mit dem von uns zur Verfügung gestellten Formular machen. Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 141.3 kB).
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