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Entsorgungskalender

Die Kehricht Abfuhr findet jeden Donnerstag statt. Das Bereitstellen ist frühestens am Vorabend des Abfuhrtages in offiziellen Abfallsäcken der Gemeinde Rupperswil gestattet.

Wo und wie Abfälle entsorgt werden, welche nicht in den Hauskehricht gehören, können im Sammelkalender der Gemeinde Rupperswil nachgeschlagen werden.

Sauberes Grüngut

Beim Grüngut-Sammeln gilt das Reinheitsgebot. Denn aus reinem Grüngut entsteht auf der Kompostieranlage Qualitätskompost. Qualitätskompost ist ein hochwertiger natürlicher Dünger und Bodenverbesserer für Landwirtschaft und Gärten.

Fremdstoffe stören im Grüngut!
Schwierigkeiten machen Plastikfolien aller Art, vor allem aber Verpackungsmaterial und PET-Flaschen sowie Kunststoffschnüre von zusammengebundenen Gartenabfällen. Auf der Kompostieranlage werden zuerst alle Fremdstoffe aussortiert, bevor das Grüngut kompostiert werden kann. Es wird Kontrollen bei der Grünabfuhr geben, und verunreinigtes Material wird nicht mitgenommen werden. Wir hoffen jedoch, dass es dazu nur selten kommen wird.

Glas

Glas sammeln - eine gute Idee! Denn Glas kann sinnvoll wieder verwendet werden. Altglas ist kein Abfall! Darum gehört es nach Gebrauch in die Glassammelstelle.

Trennen nach Farben ist wichtig

  • Blaue oder gar rote Flaschen - sowie Flaschen, welche nicht eindeutig zugeordnet werden können - gehören ins grüne Altglas
  • Grün oder braun? Nicht klare Farben werfen Sie ins grüne Altglas

Weiter ist zu beachten
  • Verpackungsglas, wie Konfitüre- und Gurkengläser, sind im Glascontainer willkommen
  • Deckel und Verschlüsse sind zu entfernen
  • Papieretiketten können am Glas belassen werden
  • Trinkgläser gehören, wie Fensterglas und Spiegel, in die Schuttmulde der zentralen Sammelstelle
  • Leuchtstoffröhren, Sparlampen usw. gehören nicht in den Glascontainer

Das Verbrennen von Abfällen im Freien und in Cheminées ist grundsätzlich verboten.

Dies betrifft folgende Materalien

  • Bereits einmal verwendetes Holz
  • Restholz aus der Holz verarbeitenden Industrie wie Spanplatten, Sperrholz, verleimtes und beschichtetes Holz usw.
  • Restholz von Baustellen wie Schalungstafeln, Gerüstbretter usw.
  • Mit Holzschutzmittlen behandeltes und nicht behandeltes Altholz aus Gebäudeabbrüchen, Umbauten, Renovationen usw.
  • Altholz aus Verpackungen oder alte Holzmöbel
  • Polstermöbel, Textilien, Matratzen
  • Karton, Papier, Plastik
  • Paletten (mit Holzschutzmitteln behandelt und nicht behandelt)
  • Einwegpaletten, Kisten und Harassen
  • Altholz oder Holzabfälle, die mit Holzschutzmitteln in einem Druckverfahren imprägniert wurden oder Beschichtungen aus halogenorganischen Verbindungen aufweisen, z. B. Eisenbahnschwellen
  • Mit Holzschutzmitteln behandelte Holzabfälle oder Altholz, z. B. alte Telefonstangen
  • Autoreifen, Gummi, Kunststoffe
  • Siedlungsabfälle
  • Gemische von Altholz mit Abfällen
  • Altöl
  • usw.

Zugehörige Objekte

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