Friedensrichteramt
Von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen, muss bei einem zivilrechtlichen Verfahren vorgängig ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden. Wenn gesetzlich keine besonderen Schlichtungsbehörden vorgesehen sind, ist hierfür die Friedensrichterin oder der Friedensrichter zuständig. Die Gemeinde Rupperswil gehört in den Friedensrichterkreis Bezirk Lenzburg, Kreis XII.
Kreis XII
Gemeinden:
Boniswil, Egliswil, Fahrwangen, Hallwil, Hunzenschwil, Meisterschwanden, Rupperswil, Schafisheim, Seengen, Seon, Staufen
Zentrale Postfachadresse:
Friedensrichteramt Bezirk Lenzburg
Kreis XII
Postfach
5707 Seengen
Friedensrichterinnen:
Keller Yvonne, Schafisheim
Wetli Ursula, Seengen