Kindes- und ErwachsenenschutzDer Kindes- und Erwachsenenschutzdienst Region Lenzburg, Rathausgässli 19, 5600 Lenzburg, betreut Erwachsene und Kinder, für die eine Beistandschaft (Begleit-, Vertretungs- und Mitwirkungsbeistandschaft) gemäss neuem Kindes- und Erwachsenenschutzrecht besteht sowie Juristische Personen oder Vermögen, für die ebenfalls eine Beistandschaft besteht. Diese Massnahmen werden vom Familiengericht (Bezirksgericht) 5600 Lenzburg angeordnet. Das Familiengericht nimmt Anträge zur Errichtung der Massnahmen entgegen und führt, in Zusammenarbeit mit den Sozialen Diensten der Gemeinden, die erforderlichen Abklärungen durch. Kindes- und Erwachsenenschutzdienst Region Lenzburg Rathausgässli 19 5600 Lenzburg Tel. 062 888 70 80 Fax 062 888 70 88
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