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Steuerbezug /-Inkasso

Für das Inkasso der Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer ist die Abteilung Finanzen zuständig.

Steuerpflichtige können bei der Abteilung Finanzen um eine Bescheinigung über bezahlte Steuern nachsuchen.

Das Veranlagungsverfahren inklusive der Rechnungsstellung erfolgt durch die Abteilung Steuern.

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