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Zweigstelle SVA

Die Gemeindezweigstelle SVA ist zuständig für die Abgabe und Kontrolle der Formulare betreffend AHV, IV, EL, HE, Hilfsmittel der AHV/IV sowie der Erfassung und Mutation von Firmen, Selbstständigerwerbenden, Nichterwerbstätige und Hausdienstarbeitgeber.
Sie bietet Beratung und Mithilfe beim Ausfüllen der Formulare an. Die Berechnung der Ansprüche und die Auszahlungen werden von den Sozialversicherungen des Kantons Aargau (SVA), Ausgleichskasse, durchgeführt. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die SVA-Gemeindezweigstelle Rupperswil oder informieren Sie sich direkt unter den unten stehenden Links.

AHV-Beiträge
AHV-Leistungen
Altersrente der AHV
Allgemeine Informationen für Arbeitgebende
Allgemeine Informationen für Selbstständigerwerbende
Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
Erwerbsersatzordnung
Familienausgleichskasse
Formulare und Merkblätter
Hilflosenentschädigung der AHV
Hilfsmittel der AHV
Hinterlassenenrente der AHV
Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Individuelles Konto
Invalidenversicherung
Mutterschaftsentschädigung
Pflichten des Arbeitgebenden
Versicherungsausweis

Zugehörige Objekte