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Steuertermine

Januar / Februar
Die Steuererklärungsformulare werden verschickt. Sie erhalten die provisorische Rechnung für die Kantons- und Gemeindesteuern für das aktuelle Jahr. Diese Rechnung bezahlen Sie bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres. Für Zahlungen vor dem 31. Oktober wird Ihnen ein Vorauszahlungszins gutgeschrieben. Sie erhalten überdies die provisorische Steuerrechnung für das abgelaufene Jahr für die direkte Bundessteuer (Nur ab einem Mindestbetrag von CHF 300). Diese Rechnung ist bis am 31. März des aktuellen Jahres zu begleichen.

März
Unselbständigerwerbende müssen ihre Steuererklärung bis am 31. März des aktuellen Jahres einreichen.

Juni
Selbständigerwerbende oder Inhaber einer Familienaktiengesellschaft müssen ihre Steuererklärung bis am 30. Juni des aktuellen Jahres einreichen.

Laufend
Nach Verarbeitung Ihrer Steuererklärung erhalten Sie die Veranlagung und die definitive Rechnung für die Kantons-und Gemeindesteuern sowie die Bundessteuern des Veranlagungsjahres. Allfällige Mehrbeträge gegenüber der provisorischen Rechnung sind innerhalb der auf der Rechnung aufgeführten Zahlungsfrist zu begleichen. Sie erhalten die Rückerstattung der Verrechnungssteuer für Fälligkeiten des Veranlagungsjahres. Bei der provisorischen Steuerrechnung des aktuellen Jahres werden allfällige Anpassungen vorgenommen.

Zugehörige Objekte