Anhand des steuerbaren Einkommens und des steuerbaren Vermögens wird die einfache Steuer (auch 100 %-Steuer) mittels Einkommens- und Vermögenssteuertarif berechnet. Die einfache Steuer wird mit dem Kantons-, Gemeinde- und einem allfälligen Kirchensteuerfuss multipliziert. Eine allfällige Feuerwehrsteuer bzw. Feuerwehrpflichtersatzabgabe beträgt 2 ‰ des steuerbaren Einkommens - mindestens Fr. 30 maximal Fr. 300. Die direkte Bundessteuer wird gemäss separatem Tarif berechnet. Der mutmassliche Steuerbetrag lässt sich
hier berechnen.