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Abteilung Steuern

Allgemeines

In jeder Einwohnergemeinde wird zur Beurteilung der Steuerpflicht und zur
Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuer sowie der Grundstückgewinnsteuer
eine Steuerkommission bestellt.

Die Veranlagung wird in der Regel im Namen der Steuerkommission durch
eine Delegation, bestehend aus dem kantonalen Steuerkommissär oder der
kantonalen Steuerkommissärin sowie dem Leiter oder der Leiterin der Abteilung
Steuern, vorgenommen. Die Beurteilung der Steuerpflicht erfolgt durch
die Delegation.

Die Veranlagung erfolgt ausnahmsweise durch die gesamte Steuerkommission:

a) in den in der Verordnung vorgesehenen Fällen;
b) in Fällen, welche die Steuerkommission im Voraus bestimmt hat; oder
c) wenn die Delegation ihr den Fall vorlegt

Die aktuellen Gemeinde- und Kirchensteuerfüsse können hier eingesehen werden.

Kontakt

Abteilung Steuern
Poststrasse 4
Postfach 9
5102 Rupperswil

Tel. 062 889 23 08
Fax 062 889 23 23
steuern@rupperswil.ch

Öffnungszeiten

Montag                        08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Dienstag                      geschlossen

Mittwoch                     08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag                 geschlossen

Freitag                         08:00 – 14:00 Uhr (durchgehend)

 

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