Soziale Dienste
Adresse: | Poststrasse 4, Postfach 72, 5102 Rupperswil |
Telefon: | 062 889 23 18 |
Telefax: | 062 889 23 23 |
E-Mail: | sozialedienste@rupperswil.ch |
Öffnungszeiten: | Montag, 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag, 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch, 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag, 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag, geschlossen
Eingeschränkte Öffnungszeiten
Aufgrund der Corona-Pandemie herrschen derzeit beschränkte Öffnungszeiten. So sind die Schalter der Verwaltung ab Montag, 1. Februar 2021 bis auf Widerruf nur vormittags geöffnet . Die Sozialen Dienste, die Bauverwaltung und das Betreibungsamt werden zusätzlich jeweils am Freitag den ganzen Tag geschlossen bleiben. Die Verwaltung kann gleichwohl während den ordentlichen Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreicht werden. Bei Notfällen können nach telefonischer Voranmeldung auch Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden. Diese Einschränkung der Öffnungszeiten wurde zum Schutz der Bevölkerung und der Mitarbeitenden angeordnet und soll die Aufrechterhaltung des Verwaltungsbetriebes sichern.
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Für Einwohnerinnen oder Einwohner unserer Gemeinde, die sich in einer persönlichen Notlage befinden, leisten wir Sozialberatung und vermitteln den Kontakt zu fachkundigen Einrichtungen der Sozialbetreuung.
Oft hilft ein Gespräch und eröffnet neue Perspektiven oder Ansätze zur Lösung von Problemen.
Grundsatz
Die Schweizerische Bundesverfassung garantiert allen Personen / Familien in der Schweiz bei Notlagen finanzielle Hilfe und Beratung. Zuständig für die Gewährung dieser Hilfe ist die Wohngemeinde.
Der Umfang der finanziellen Unterstützung (Sozialhilfe) richtet sich nach den vom Kanton Aargau vorgegebenen Richtlinien.
Zur Errechnung des individuellen Sozialhilfeanspruchs wird ein Budget erstellt und das sozialhilferechtliche Existenzminimum errechnet.
Bestandteile des sozialhilferechtlichen Existenzminimums sind:
- Lebensunterhalt (pauschaliert nach Anzahl Personen im gleichen Haushalt)
- Wohnkosten
- Medizinische Grundversorgung (Prämien der Krankenversicherung)
- Individuelle situationsbedingte Leistungen
Bei der Berechnung des sozialhilferechtlichen Existenzminimums nicht berücksichtigt werden Steuern, Schulden, Kredit- oder Darlehensraten oder betreibungsamtliche Lohnpfändungen.
Wer mit seinen eigenen Mitteln (Erwerbseinkommen, Versicherungsleistungen, Renten, Unterhaltsbeiträge u.a.m.) das sozialhilferechtliche Existenzminimum nicht erreicht, hat Anspruch auf Sozialhilfe.
Wie gehen Sie vor, wenn Sie in einer Notlage sind und finanzielle Hilfe brauchen?
Melden Sie sich persönlich bei den Sozialen Diensten. Dort wird man Sie über die notwendigen Formalitäten informieren und mit Ihnen einen Ersttermin zur Besprechung Ihrer finanziellen und persönlichen Situation vereinbaren.
Publikationen