Abteilung Steuern
Allgemeines
In jeder Einwohnergemeinde wird zur Beurteilung der Steuerpflicht und zur
Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuer sowie der Grundstückgewinnsteuer
eine Steuerkommission bestellt.
Die Veranlagung wird in der Regel im Namen der Steuerkommission durch
eine Delegation, bestehend aus dem kantonalen Steuerkommissär oder der
kantonalen Steuerkommissärin sowie dem Leiter oder der Leiterin der Abteilung
Steuern, vorgenommen. Die Beurteilung der Steuerpflicht erfolgt durch
die Delegation.
Die Veranlagung erfolgt ausnahmsweise durch die gesamte Steuerkommission:
a) in den in der Verordnung vorgesehenen Fällen;
b) in Fällen, welche die Steuerkommission im Voraus bestimmt hat; oder
c) wenn die Delegation ihr den Fall vorlegt
Die aktuellen Gemeinde- und Kirchensteuerfüsse können hier eingesehen werden.
Kontakt
Abteilung SteuernPoststrasse 4
Postfach 9
5102 Rupperswil
Tel. 062 889 23 08
Fax 062 889 23 23
steuern@rupperswil.ch
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Dienstag geschlossen
Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
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Personen
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