Gräberräumung
G R Ä B E R R Ä U M U N G
Die vorgeschriebene Ruhezeit von mindestens 20 Jahren ist bei folgenden Erdbestattungsgräbern, Seite West des Friedhofs erfüllt:
Erdbestattungsgräber 1998 bis 2004
Diese Gräber werden ab 1. Oktober 2025 geräumt. Die Grabmäler und Pflanzungen auf diesen Gräbern sind durch die Angehörigen bis spätestens am 30. September 2025 zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist fällt das Verfügungsrecht über verbliebene Gegenstände ohne Entschädigungspflicht an die Gemeinde. Bei Fragen oder Unklarheiten steht der Friedhofs-gärtner, Firma Ott Gartenbau AG (Tel.: 062 897 20 07), Rupperswil, gerne zur Verfügung.
Diese Aufforderung erfolgt gestützt auf Art. 17 des Friedhof- und Bestattungsreglements der Gemeinde Rupperswil vom 10. Juni 2022.
Rupperswil, 19. Juni 2025