Einwohnergemeindeversammlung
Informationen
- Voraussetzungen
Teilnahmeberechtigt an der Einwohnergemeindeversammlung sind alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Rupperswil.
Die Gemeindeversammlung ist grundsätzlich öffentlich und darf auch von nicht stimmberechtigten Gästen besucht werden. Diese melden sich bei der Eingangskontrolle und werden abseits der stimmberechtigten Personen platziert.
Schutzmassnahmen aufgrund Corona-Pandemie
Aufgrund der nach wie vor aktuellen Corona-Pandemie wird der Gemeinderat die Gemeindeversammlung unter Wahrung der notwendigen und am Versammlungstag geltenden Schutzmassnahmen durchführen. Die Stimmberechtigten werden für die damit verbundenen Umstände um Verständnis gebeten. Das allenfalls erforderliche Schutzmaterial (Händedesinfektionsmittel, Schutzmasken) wird vor Ort zur Verfügung gestellt. Der Gemeinderat behält sich vor, die Gemeindeversammlung notfalls abzusagen.
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Dokumente
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Bestätigungsbericht der Finanzkommission zur Rechnungsprüfung EWG 2020 | Download | 0 | Bestätigungsbericht der Finanzkommission zur Rechnungsprüfung EWG 2020 |
Einladung zur Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2021 | Download | 1 | Einladung zur Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2021 |
Erläuterungsbericht der Finanzkommission zur Rechnung 2020 der Einwohner- und der Ortsbürgergemeinde | Download | 2 | Erläuterungsbericht der Finanzkommission zur Rechnung 2020 der Einwohner- und der Ortsbürgergemeinde |
Rechenschaftsbericht 2020 | Download | 3 | Rechenschaftsbericht 2020 |
Rechnungsabschluss 2020 der Einwohnergemeinde Rupperswil | Download | 4 | Rechnungsabschluss 2020 der Einwohnergemeinde Rupperswil |
Synopse zu Satzungsänderungen der Kreisschule Lotten (Beilage zu Traktandum 9 der Einwohnergemeindeversammlung | Download | 5 | Synopse zu Satzungsänderungen der Kreisschule Lotten (Beilage zu Traktandum 9 der Einwohnergemeindeversammlung |