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Eidg. und kant. Volksabstimmungen

Informationen

Datum
8. März 2026
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Gemeindekanzlei Rupperswil

Eidgenössische Vorlagen

Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung

Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss

Volksinitiative "200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)"

Ebene
Bund
Art
Initiative

Volksinitiative "Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)"

Ebene
Bund
Art
Initiative

Volksinitiative "Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)" und direkter Gegenentwurf Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung

Ebene
Bund
Art
Initiative

Kantonale Vorlagen

Aargauische Volksinitiative "Arbeit muss sich lohnen!" vom 24. April 2024

Ebene
Kanton
Art
Initiative

Aargauische Volksinitiative "Blitzerabzocke stoppen!" vom 18. September 2024

Ebene
Kanton
Art
Initiative

Bezirkswahlen

Ersatzwahl von zwei Bezirksrichterinnen/Bezirksrichtern für das Bezirksgericht Lenzburg

Ersatzwahl von zwei Bezirksrichterinnen/Bezirksrichtern

Beschreibung

Im Bezirk Lenzburg wurden die Ämter von zwei Bezirksrichterinnen/Bezirksrichtern zur Wahl ausgeschrieben. Die Wahl wurde auf den 8. März 2026 angesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 14. Juni 2026 statt.

Bis zum Ablauf der Anmeldefrist von heute Freitag, 9. Januar 2026, 12.00 Uhr sind folgende Kandidaturen form- und fristgerecht eingereicht worden:

  • Grossenbacher Josefina, 1986, von Wahlen BL und Trachselwald BE, in Rupperswil (parteilos)
  • Häusermann Kathrin, 1968, von Lenzburg AG und Egliswil AG, in Lenzburg (SVP)
  • Lindner Cornelia, 1968, von Schaffhausen SH, in Dintikon (SP)
  • Stutz Ruedi, 1965, von Zürich ZH und Volketswil ZH, in Seengen (GLP)

Es liegen mehr Kandidaturen vor, als Sitze zu vergeben sind. Damit findet am 8. März 2026 für dieses Amt eine Urnenwahl statt. Die Vorgeschlagenen werden den Stimmberechtigten schriftlich (mit dem Wahlzettel) zur Kenntnis gebracht (§ 29a Abs. 3 GPR). Als Bezirksrichterin/Bezirksrichter kann gemäss § 30 Abs. 1 GPR im ersten Wahlgang jede/r wahlfähige und im Kanton Aargau wohnhafte Stimmberechtigte als Kandidat/in gültige Stimmen erhalten.

Ebene
Bezirk
Art
andere Behörde