Bauordnung und Zonenplan
Die Bau- und Nutzungsordnung, der Bauzonenplan und der Kulturlandplan sind die zentralen kommunalen Grundlagen und Leitplanken für die Realisierung von Bauvorhaben in der Gemeinde Rupperswil. Diese Planungsinstrumente werden ordentlicherweise alle 15 Jahre einer Gesamtrevision unterzogen und dabei dem übergeordneten Recht und den veränderten Grundlagen und Bedürfnissen angepasst.
Die durch den Regierungsrat nach fünfjähriger kommunaler Planungsarbeit im Juni 2021 genehmigte Bau- und Zonenordnung ist seit August 2021 rechtskräftig und für die Beurteilung von Baugesuchen anwendbar. Dieses Werk hat die Planungsgrundlagen aus dem Jahr 2002 abgelöst. Der Bauzonen- und Kulturlandplan gibt Auskunft über die Zonierung der einzelnen Parzellen. Mit Hilfe der separaten Bau- und Zonenordnung können die für die jeweilige Parzelle vorgeschriebenen Bau- und Nutzungsvorschriften bestimmt werden.
Für ergänzende Auskünfte zu den Bau- und Nutzungsvorschriften steht die Bauverwaltung Rupperswil gerne zur Verfügung.