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Abteilung Steuern

Neubewertung der Schätzungswerte von Liegenschaften
Am 23. Oktober 2025 wurden die neuen Schätzungswerte für Aargauer Liegenschaften eröffnet (gültig ab 01.01.2025). Für schätzungstechnische Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Sektion Grundstückschätzung des Kantonalen Steueramtes (Telefon 062 835 27 45, E-Mail: grundstueckschaetzung@ag.ch). Für allgemeine Fragen steht Ihnen die Abteilung Steuern zur Verfügung. Weitere Informationen rund um die Neubewertung der Liegenschaft finden Sie hier.

 

Allgemeines

In jeder Einwohnergemeinde wird zur Beurteilung der Steuerpflicht und zur
Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuer sowie der Grundstückgewinnsteuer
eine Steuerkommission bestellt.

Die Veranlagung wird in der Regel im Namen der Steuerkommission durch
eine Delegation, bestehend aus dem kantonalen Steuerkommissär oder der
kantonalen Steuerkommissärin sowie dem Leiter oder der Leiterin der Abteilung
Steuern, vorgenommen. Die Beurteilung der Steuerpflicht erfolgt durch
die Delegation.

Die Veranlagung erfolgt ausnahmsweise durch die gesamte Steuerkommission:

a) in den in der Verordnung vorgesehenen Fällen;
b) in Fällen, welche die Steuerkommission im Voraus bestimmt hat; oder
c) wenn die Delegation ihr den Fall vorlegt

Die aktuellen Gemeinde- und Kirchensteuerfüsse können hier eingesehen werden.

Öffnungszeiten

Montag                        08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Dienstag                      geschlossen

Mittwoch                     08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag                 geschlossen

Freitag                         08:00 – 14:00 Uhr (durchgehend)

 

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