Kopfzeile

Inhalt

Finanzkommission

Die Finanzkommission Rupperswil sucht für die Legislaturperiode 2026-2029 neue Mitglieder

Auf die kommende Legislatur 2026-2029 zeichnen sich in der Finanzkommission von Rupperswil per­sonelle Veränderungen ab. Mehrere langjährige Mitglieder haben entschieden, nicht erneut zu kan­didieren. Die damit freiwerdenden Sitze stehen interessierten stimmberechtigen Einwohnerinnen und Einwohnern offen. Die Wahlen finden am 28. September 2025 statt.

Wir nutzen die Gelegenheit, die Aufgaben und Tätigkeiten der Finanzkommission näher vorzustellen und häufige Fragen zu beantworten.

 

Wie setzt sich die Finanzkommission zusammen?

Die Finanzkommission Rupperswil besteht aus fünf Mitgliedern (aktuell zwei Frauen und drei Män­nern) und organisiert sich selbst. Das bedeutet, dass die Mitglieder die Verteilung der Ämter eigen­ständig festlegen. Es gibt keine vorgeschriebene parteipolitische Zusammensetzung.

Gesetzlich vorgeschrieben sind lediglich drei Funktionen:

  • das Präsidium
  • das Aktuariat
  • die übrigen Mitglieder als Rechnungsprüferinnen oder Rechnungsprüfer.

 

Wer kann in die Finanzkommission gewählt werden?

In Rupperswil wählen die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner die Mitglieder der Fi­nanzkommission. Wählbar sind alle volljährigen Personen mit Wohnsitz in Rupperswil, die das aktive Wahlrecht besitzen – also an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen dürfen.

Das Gesetz schreibt keine spezifischen fachlichen Voraussetzungen vor. Für viele Aufgaben der Fi­nanzkontrolle sind jedoch grundlegende oder vertiefte Kenntnisse im Rechnungswesen von Vorteil. 

 

Welche Kompetenzen hat die Finanzkommission?

Die Finanzkommission kann keine verbindlichen Anordnungen an die Verwaltung oder die Gemeinde­behörden erteilen. Ihre Aufgabe besteht darin, Empfehlungen und Vorschläge an die Gemeindever­sammlung zu richten.

Sie kann vom Gemeinderat:

  • Auskunft über die Erledigung einzelner Verwaltungsgeschäfte und Kredite verlangen,
  • sowie Einsicht in nicht vertrauliche Akten nehmen.

Der Gemeinderat ist jedoch nicht verpflichtet, Auskunft über Detailberatungen, politische Überlegun­gen oder Inhalte, die dem Amtsgeheimnis unterliegen, zu erteilen. Auch die Mitglieder der Finanz­kommission unterstehen der Schweigepflicht.

 

Was genau macht die Finanzkommission?

Die Finanzkommission handelt im ausschliesslichen Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Sie steht dem Gemeinderat beratend zur Seite, ist jedoch nicht weisungsgebunden.

Zu ihren gesetzlich vorgeschriebenen Hauptaufgaben zählen:

  • Stellungnahme zum jährlichen Haushaltsplan (Budget) der Gemeinde;
  • Prüfung der Jahres- und Kreditabrechnungen;
  • Kontrolle der Haushaltsführung der Gemeinde.

 

An wen können sich interessierte Einwohnerinnen und Einwohner wenden, die sich eine Mitwir­kung in der Finanzkommission vorstellen können?

Interessierte Personen können sich an verschiedene Anlaufstellen wenden:

  • die aktuellen Mitglieder der Finanzkommission (siehe Website «Rupperswil - Finanzkommission»
  • die Parteipräsidenten der örtlichen Parteien,
  • oder direkt an:
    Marco Landert, Gemeindeschreiber
    Jasmin Bühler-Hofer, Leiterin Departement Finanzen, Gesundheit und Kultur

 

Finanzkommission Rupperswil

Kontakt

Finanzkommission
Tel. 062 889 23 13
finanzen@rupperswil.ch

Personen

Webstatistik

Wir verwenden eine Webstatistik, um herauszufinden, wie wir unser Webangebot für Sie verbessern können. Alle Daten werden anonymisiert und in Rechenzentren in der Schweiz verarbeitet. Mehr Informationen finden Sie unter “Datenschutz“.

Dürfen wir Ihre anonymisierten Daten verwenden?

×