Revidiertes Polizeireglement – Feuerwerk nur noch an zwei Tagen ohne Bewilligung
Das Polizeireglement der Gemeinden im Einsatzgebiet der Regionalpolizei Lenzburg wurde überarbeitet und tritt rückwirkend per 1. April 2026 in Kraft. Aktuell wird die neue Fassung noch von allen beteiligten Gemeinden unterzeichnet. Besonders wichtig ist uns, Sie über die neuen Regeln zum Feuerwerk zu informieren.
Was ist neu?
Privates Feuerwerk (Kategorien F1–F3)
Kleines und mittleres Feuerwerk dürfen ohne Bewilligung nur noch am Bundesfeiertag (1. August) abgebrannt werden – und zwar mit grösster Vorsicht und unter Einhaltung aller Sicherheitsvorkehrungen. In der Silvesternacht ist das Abbrennen von Feuerwerk, ausgenommen Feuerwerk der Kategorien F1 bis F3 ohne Knallgeräusche, verboten. Der Gemeinderat kann Ausnahmebewilligungen für Veranstaltungen erlassen, wenn diese im öffentlichen Interesse der Gesamtbevölkerung stehen.
Laute und starke Effekte
Das Abfeuern von Geschützen, Mörsern, Böllern, Petarden und ähnlichen Effekten sowie Sprengungen ist bewilligungspflichtig. Wer solche Effekte einsetzen möchte, muss vorgängig eine Bewilligung bei der Gemeinde einholen.
Damit wollen wir dazu beitragen, dass Sicherheit, Nachtruhe und das Wohlbefinden von Menschen und Tieren besser geschützt werden – und gleichzeitig geordnete Feierlichkeiten weiterhin möglich sind.
Bei Fragen oder Unklarheiten zu den neuen Bestimmungen können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.
Gemeinderat Rupperswil