Waldbrandgefahr: Feuerverbot im Wald und am Waldrand
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen grossen Waldbrandgefahr (Gefahrenstufe 4 von 5) gilt im gesamten Kanton Aargau bis auf Weiteres ein Feuerverbot im Wald sowie innerhalb eines Abstandes von 50 Metern zum Waldrand. Mit diesen Massnahmen sollen Wald- und Flurbrände verhindert sowie Mensch, Tier und Natur geschützt werden.
Was ist verboten?
Im Wald und innerhalb von 50 Metern zum Waldrand sind insbesondere verboten:
- das Entfachen von Feuer – auch auf offiziellen Feuerstellen,
- das Grillieren mit Holz oder Holzkohle,
- das Feuern bei Waldhütten sowie auf Picknick- und Spielplätzen im Wald,
- das Wegwerfen von brennenden Zigaretten, Streichhölzern oder anderen Raucherwaren.
Was ist weiterhin erlaubt?
Gas- und Elektrogrills dürfen weiterhin verwendet werden, sofern sie mit der nötigen Vorsicht eingesetzt werden und keine Brandgefahr besteht. Auch ausserhalb des Verbotsbereichs ist mit offenem Feuer äusserste Vorsicht geboten.
Was gilt für Feuerwerk?
Derzeit besteht kein generelles Feuerwerksverbot im Kanton Aargau.
Zu beachten ist jedoch, dass das Abbrennen von Feuerwerk im Wald sowie innerhalb eines Mindestabstandes von 200 Metern zum Waldrand verboten ist. Im übrigen Siedlungsgebiet ist Feuerwerk aktuell grundsätzlich zulässig, sofern keine weitergehenden behördlichen Anordnungen bestehen und sämtliche Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
Der Kanton Aargau beurteilt die Situation laufend. Sollte sich die Trockenheit weiter verschärfen, können vor dem Nationalfeiertag zusätzliche Einschränkungen oder ein generelles Feuerwerksverbot angeordnet werden. Die Bevölkerung wird gebeten, die aktuellen Informationen des Kantons sowie der Gemeinde zu beachten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Die Gemeinde Rupperswil dankt der Bevölkerung für das Verständnis und die konsequente Einhaltung der geltenden Vorschriften. Bereits kleinste Zündquellen können bei der aktuellen Trockenheit Brände mit schwerwiegenden Folgen verursachen.
Über allfällige Änderungen oder zusätzliche Massnahmen informiert die Gemeinde umgehend auf ihrer Website.
Zugehörige Objekte
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| Merkblatt Trockenheit Stufe 4; bedingtes Feuerverbot (PDF, 746 kB) | Download | 0 | Merkblatt Trockenheit Stufe 4; bedingtes Feuerverbot |