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Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton Aargau

27. Juli 2026

Aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit hat das Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot für das gesamte Kantonsgebiet erlassen.

Das Verbot tritt am Dienstag, 28. Juli 2026, um 12.00 Uhr in Kraft und gilt bis auf Widerruf.

Was ist verboten?

Im gesamten Kantonsgebiet sind ab diesem Zeitpunkt unter anderem verboten:

  • sämtliche Feuer im Freien (z. B. Feuerstellen, Cheminées, Feuerschalen und Grillfeuer mit Holz oder Holzkohle),
  • das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art,
  • Höhenfeuer,
  • Himmelslaternen.

Ausgenommen vom Feuerverbot sind ausschliesslich Gas- und Elektrogrills. Diese dürfen weiterhin betrieben werden, sofern sie mit der nötigen Vorsicht verwendet werden und mögliche Brandrisiken ausgeschlossen werden können.

Warum werden die Massnahmen verschärft?

Die anhaltende Hitze und Trockenheit haben dazu geführt, dass Böden in Wäldern, Fluren und Siedlungsgebieten stark ausgetrocknet sind. Das Risiko von Wald- und Flurbränden ist im gesamten Kantonsgebiet sehr gross. Da kurzfristig keine nennenswerten Niederschläge erwartet werden, wurden die bisherigen Massnahmen verschärft und ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot angeordnet.

Danke für Ihre Unterstützung

Die Gemeinde Rupperswil bittet alle Einwohnerinnen und Einwohner, die angeordneten Massnahmen konsequent einzuhalten. Bereits kleinste Zündquellen können unter den aktuellen Bedingungen Brände mit schwerwiegenden Folgen verursachen.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und Ihren Beitrag zum Schutz von Mensch, Tier und Natur.