Aufhebung des bedingten Feuerverbots – weiterhin erhöhte Waldbrandgefahr
Aufgrund der Niederschläge der vergangenen Tage hat sich die Trockenheitssituation im Kanton Aargau entspannt. Das bisher geltende bedingte Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wurde deshalb per 16. September 2026 aufgehoben.
Die Waldbrandgefahr wird jedoch weiterhin mit Gefahrenstufe 3 von 5 (erhebliche Gefahr) beurteilt. Die Bevölkerung wird deshalb weiterhin zu einem vorsichtigen Umgang mit Feuer aufgerufen.
Insbesondere ist bei offenem Feuer auf Funkenflug zu achten und bei Wind auf das Feuern zu verzichten. Brennende Raucherwaren dürfen nicht weggeworfen werden. Zudem sollen mögliche Brandrisiken in der Umgebung beachtet und geeignete Löschmittel bereitgehalten werden.
Die aktuell geltenden Verhaltenshinweise können dem nachstehenden Merkblatt entnommen werden.
Besten Dank für Ihre Vorsicht und Mithilfe.
Zugehörige Objekte
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| Merkblatt Gefahrenstufe 3 (PDF, 511 kB) | Download | 0 | Merkblatt Gefahrenstufe 3 |