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Fortsetzungsbegehren einreichen (Fit4digital)

Das Fortsetzungsbegehren leitet das Vollstreckungsverfahren einer Betreibung ein. Es darf frühestens 20 Tage nach Zustellung des Zahlungsbefehles gestellt werden. Falls der/die SchuldnerIn Rechtsvorschlag erhoben hat, ist dem Begehren das Rechtsöffnungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung im Original beizulegen.
Leiten Sie das Fortsetzungsbegehren bequem von zu Hause über das Smart Service Portal ein.

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