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Ersatzwahl StimmenzählerIn

4. Juli 2024

Ersatzwahl eines Stimmenzählers/einer Stimmenzählerin für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Anmeldeverfahren 1. Wahlgang

Frau Brigitte Marti, Steinmatten 18, hat als Stimmenzählerin des Wahlbüros Rupperswil demissioniert. Sie hat dem Wahlbüro seit dem Jahr 2006 angehört. Dadurch wird am 22. September 2024 eine Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 notwendig.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und müssen bis spätes­tens am 44. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis am Freitag, 9. August 2024, 12.00 Uhr, bei der Gemeinde­kanzlei Rupperswil, eintreffen. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat oder Kandidatin gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahl­büro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Gemeinderat Rupperswil

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Anmeldeformular für Ersatzwahl StimmenzählerIn (1. Wahlgang) (PDF, 121.83 kB) Download 0 Anmeldeformular für Ersatzwahl StimmenzählerIn (1. Wahlgang)