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Anordnung einer Ersatzwahl für die Finanzkommission

20. Juli 2026

Herr Juraj Welte, Heidenackerweg 3, hat als Mitglied der Finanzkommission Rupperswil demis­sioniert. Er hat dieser Behörde seit dem 1. Januar 2026 angehört. Dadurch wird am 27. September 2026 eine Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2026/2029 notwendig.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und müssen bei der Gemeinde­kanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis am Freitag, 14. August 2026, 12.00 Uhr, bei der Gemeinde­kanzlei Rupperswil, eintreffen. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat oder Kandidatin gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).Werden nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vor­schläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neue Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

 

Rupperswil, 25. Juni 2026

Gemeindekanzlei Rupperswil