Kopfzeile

Inhalt

Führer- und Lernfahrausweis

Lernfahrausweis 

Das Gesuch um einen Lernfahr- bzw. Führausweis kann bei den Einwohnerdiensten bezogen oder direkt über das Strassenverkehrsamt heruntergeladen werden. Den Link dazu finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Beim erstmaligen Einreichen des Gesuches ist eine persönliche Vorsprache mit einem amtlichen Ausweis bei den Einwohnerdiensten notwendig. Die Gebühr beträgt CHF 20.00.  

Jedes weitere Gesuch kann direkt beim Strassenverkehrsamt eingereicht werden. Es ist keine persönliche Vorsprache mehr notwendig. 

Umschreibung eines ausländischen Führausweises

Innerhalb eines Jahres (seit der Einreise in die Schweiz) muss der ausländische Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben werden.

Personen, die berufsmässig (bspw. Lastwagenfahrer) in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge der Kategorie B, B1, C, C1, D, D1 oder F führen möchten, müssen den schweizerischen Führerausweis der entsprechenden Kategorie vor Antritt der ersten berufsmässigen Fahrt erwerben.

Das Formular können Sie hier Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.online ausfüllen oder direkt bei den Einwohnerdiensten beziehen. Bei Fragen können Sie sich am Merkblatt für den Umtausch von ausländischen FührerausweisenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. orientieren oder sich direkt an das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau wenden. 

Zugehörige Objekte