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Energiezählerablesung

Die Energiezähler der Privathaushalte werden in Rupperswil jeweils jährlich anfangs Dezember abgelesen. Die Rechnungsstellung erfolgt dann jeweils im Januar. Für die ersten drei Quartale im Jahr werden nach Quartalsende Akontobeträge in Rechnung gestellt.
Falls die Energiezähler unter dem Jahr abgelesen werden müssen (z.B. bei Eigentümer- oder Mieterwechsel), bitten wir Sie, sich mit der Administration der Technischen Betriebe in Verbindung zu setzen.

Bemerkung

Alle Felder mit * müssen zwingend ausgefüllt werden.

Verfahren

Die Energiezähler der Privathaushalte werden in Rupperswil jeweils jährlich anfangs Dezember abgelesen. Die Rechnungsstellung erfolgt dann jeweils im Januar. Für die ersten drei Quartale im Jahr wer-den nach Quartalsende Akontobeträge in Rechnung gestellt.
Falls die Energiezähler unter dem Jahr abgelesen werden müssen (z.B. bei Eigentümer- oder Mieterwechsel), bitten wir Sie, sich mit der Administration der Technischen Betriebe in Verbindung zu setzen.

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Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.