Energiezählerablesung
Falls die Energiezähler unter dem Jahr abgelesen werden müssen (z.B. bei Eigentümer- oder Mieterwechsel), bitten wir Sie, sich mit der Administration der Technischen Betriebe in Verbindung zu setzen.
Bemerkung
Verfahren
Falls die Energiezähler unter dem Jahr abgelesen werden müssen (z.B. bei Eigentümer- oder Mieterwechsel), bitten wir Sie, sich mit der Administration der Technischen Betriebe in Verbindung zu setzen.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.