Polizeireglement der Gemeinden im Einsatzgebiet der Regionalpolizei Lenzburg vom 1.4.2026
Für die Gemeinde Rupperswil gilt seit dem 1. April 2020 das Polizeireglement der Gemeinden im Einsatzgebiet der Regionalpolizei Lenzburg.
Per 1. April 2026 trat das revidierte Polizeireglement in Kraft. Dieses ersetzt die früheren Polizeireglemente der Vertragsgemeinden. Gemeindespezifische Sonderregelungen sind im Anhang II des Reglements aufgeführt.
Nachtruhe
Mit dem revidierten Polizeireglement gilt auch in Rupperswil die Nachtruhe von 22.00 bis 06.00 Uhr. Die bisherige Sonderregelung für Rupperswil, wonach die Nachtruhe erst ab 23.00 Uhr galt, wurde nicht in das neue Reglement übernommen.
Feuerwerk
Für Rupperswil gilt neu eine gemeindespezifische Sonderregelung betreffend Feuerwerk. In der Silvesternacht ist das Abbrennen von Feuerwerk grundsätzlich verboten. Ausgenommen ist Feuerwerk der Kategorien F1 bis F3 ohne Knallgeräusche. Der Gemeinderat kann Ausnahmebewilligungen für Veranstaltungen erlassen, wenn diese im öffentlichen Interesse der Gesamtbevölkerung stehen.
Informationen
- Datum
- 1. April 2026
- Herausgeber/-in
- Stadtrat Lenzburg
Dokumente
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| Polizeireglement 2026; gültig per 1.4.2026 (PDF, 289 kB) | Download | 0 | Polizeireglement 2026; gültig per 1.4.2026 |