Ortsbürgergemeindeversammlung
Informationen
- Beschreibung
Die Ortsbürgergemeindeversammlung findet jeweils vor der Einwohnergemeindeversammlung und üblicherweise um 19.30 Uhr statt.
- Voraussetzungen
Teilnahmeberechtigt an der Ortsbürgergemeindeversammlung sind alle stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger der Gemeinde Rupperswil.
Die Gemeindeversammlung ist grundsätzlich öffentlich und darf auch von nicht stimmberechtigten Gästen besucht werden. Diese melden sich bei der Eingangskontrolle und werden abseits der stimmberechtigten Personen platziert.