Abgabe der Steuererklärung / Fristerstreckung
Abgabe der Steuererklärung / Fristerstreckung
Die Abteilung Steuern ist sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern dadurch die Arbeit und erfahren schneller, wie viel Ihre Steuerbelastung beträgt. Die Veranlagung erfolgt, nach Möglichkeit nach dem Eingangsdatum, spätestens jedoch nach Freigabe des kontrollierten Wertschriftenverzeichnisses durch die Sektion Verrechnungssteuer des Kantons Aargau.
Unselbstständig Erwerbende / Rentner:
Abgabefrist: 31. März, Fristerstreckung möglich bis: 30. Juni
Selbstständig Erwerbende / Landwirte:
Abgabefrist: 30. Juni, Fristerstreckung möglich bis: 31. Oktober
Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein begründetes schriftliches Gesuch um Fristerstreckung an uns oder direkt über folgenden Link:
Fristerstreckung (natürliche Personen)
Fristerstreckung (für Treuhandfirmen)
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Abteilung Steuern | 062 889 23 08 | steuern@rupperswil.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bereich Finanzen | 062 889 23 13 | finanzen@rupperswil.ch |