Kopfzeile

Inhalt

Steuerregisterauszug

Benötigen Sie im Verkehr mit Dritten einen Steuerregisterauszug? Wir stellen Ihnen gerne einen zu.

Auf diesem Auszug sind nebst den Adressangaben das steuerbare Einkommen und das steuerbare Vermögen der letzten rechtskräftigen Steuerveranlagung ersichtlich.

Weil die Steuerdaten nicht öffentlich sind, ist der Auszug nur persönlich erhältlich (Abgabe bei persönlicher Vorsprache mit Ausweis bzw. Vorweisung einer Vollmacht oder Zustellung per Post an die offizielle Adresse). Kinder erhalten keinen Auszug für ihre Eltern. Eltern erhalten keinen Auszug für ihre volljährigen Kinder.

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Weil die Steuerdaten nicht öffentlich sind, ist der Auszug nur persönlich erhältlich (Abgabe bei persönlicher Vorsprache mit Ausweis bzw. Vorweisung einer Vollmacht oder Zustellung per Post an die offizielle Adresse). Kinder erhalten keinen Auszug für ihre Eltern. Eltern erhalten keinen Auszug für ihre volljährigen Kinder.

Unterlagen

Bei einer Bestellung am Schalter muss zwingend ein Ausweis bzw. eine Vollmacht und Ausweis vorgelegt werden.

Verfahren

Nachdem das Online-Formular ausgefüllt wurde wird ein Steuerregisterauszug von der Abteilung Steuern erstellt. Dieser wird dann per Post an die offizielle Adresse oder nach persönlicher Vorsprache ausgehändigt.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.