Steuerregisterauszug
Auf diesem Auszug sind nebst den Adressangaben das steuerbare Einkommen und das steuerbare Vermögen der letzten rechtskräftigen Steuerveranlagung ersichtlich.
Weil die Steuerdaten nicht öffentlich sind, ist der Auszug nur persönlich erhältlich (Abgabe bei persönlicher Vorsprache mit Ausweis bzw. Vorweisung einer Vollmacht oder Zustellung per Post an die offizielle Adresse). Kinder erhalten keinen Auszug für ihre Eltern. Eltern erhalten keinen Auszug für ihre volljährigen Kinder.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Steuern | 062 889 23 08 | steuern@rupperswil.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Unterlagen
Verfahren
Online-Formular
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